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Art. 1100 - Bausatz Solar Doppel Carport Titan Solar mit 12x660W=8kWp Modulen

Art. 1100 - Bausatz Solar Doppel Carport Titan Solar mit 12x660W=8kWp Modulen

Normaler Preis €11.900,00 EUR
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Komplettpaket Bausatz mit Doppelcarport und PV Modulen 

Carport mit 8 kWp Solarpaneelen (12x660W)

Lieferzeit ca. 2-3 Monate. Auf Wunsch Aufbau und Installation auf Anfrage!

- galvanisierter Stahl

- 12x Trina PV Module 660W Mono Kristallin 2384*1303*30mm

 - Abmessungen: Höhe niedrigste Stelle 220cm, Länge zwischen Stahlträgern 460cm (550cm Dachlänge), Breite zwischen Stahlträgern 560cm.

- Verwendete Stahlkonstruktion: 150×150×3.5mm/80×80×2.5mm, 200x100x2.5mm, 200x60x20x3mm

Der Carport ist erweiterbar. In den technischen Zeichnungen sehen Sie auf den letzten drei Abbildungen zwei Carports, die aneinander gebaut sind. 

Gesetzliche Regelungen zu Carports:

Baden-Württemberg Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² sind verfahrensfrei. Die mittlere Wandhöhe darf dabei nicht mehr als 3 m betragen.
Bayern Carports und Garagen bis zu einer Fläche von 50m² sind genehmigungsfrei. Bei grenznahen Bebauungen(näher als 3 Meter Abstand von der Grünstücksgrenze) darf der Carport nicht länger als9m und die mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 m sein.
Berlin
Carports bis 30m² Grundfläche sind genehmigungsfrei. Planen Sie einen größeren Carport, müssen Sie Ihren Vorhaben künftig nur noch der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Lässt diese nach vier Wochen nichts von sich hören,darf mit dem Bauen begonnen werden.
Brandenburg
Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² sind genehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie zu einem Wohngebäude gehören und auf demselben Grundstück liegen. Genehmigungsfrei sind außerdem eingeschossige Garagen bis zu einer Fläche von 150 m², wenn sie den Regelungen des Bebauungsplans entsprechen.
Bremen Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
Hamburg Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
Hessen Carports bis zu einer Flächen von 50m² sind genehmigungsfrei.
Mecklenburg-Vopommern Carports bis zu einer Fläche von 30 m² und einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m sind genehmigungsfrei.
Niedersachsen Carports und Garagen bis zu einer Grundfläche von 30m² sind baugenehmigungsfrei.
Nordhein-Westfalen Die Bauunterlagen müssen beim geplanten Bau eines Carports in jedem Fall der Gemeinde vorgelegt werden. Ob ein Baugenehmigungsverfahren nötig ist oder nicht, entscheidet dann die Gemeinde.
Das Baugenehmigungsverfahren kann entfallen, wenn der Carport innerhalb eines Bebauungsplans gebaut wird, auf einem erschlossenen Grundstück liegt und zu einem Wohngebäude gehört.
Wenn sich die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen nicht zurückmeldet, muss kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden und es darf mit dem Bauen begonnen werden.
Rheinland-Pfalz Garagen und Carports bis 50 m² Grundfläche im Innenbereich sind genehmigungsfrei. Eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m darf dabei nicht überschritten werden.
Saarland Carports bis zu einem Rauminhalt von 30 m³ sind genehmigungsfrei.
Sachsen Garagen und Carports bis zu einer Grundflächen von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m sind genehmigungsfrei.
Sachsen-Anhalt Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m sind genehmigungsfrei.
Schleswig-Holstein Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 20 m² sind verfahrensfrei. Steht der Carport näher als 3 m an der Grenze, darf er entlang der Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m sein und die mittlere Wandhöhe 2,75 m nicht überschreiten.
Thüringen Garagen und Carports bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m sind verfahrensfrei.
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